AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Budfellas, Inhaber, Marcus Filber
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Budfellas, Inhaber, Marcus Filber (nachfolgend “Firma”). Die Firma wird eine DIY Werkstatt, speziell zum Camperausbau eröffnen. Zum Einen möchte die Firma damit einer gewissen Zielgruppe ermöglichen, ihren Traum vom Camperausbau mit geringeren Umständen und verfügbar gestelltem Werkzeug/Werkstatt zu ermöglichen. Für alle Selbstausbauer wird die Firma als Berater und Planer zur Verfügung stehen, sowie Spezialeinbauten anbieten. Zusätzlich wird die Firma den eigenen, selbstausgebauten Camper zur Vermietung anbieten. Falls die Anfragen es zulassen, erfolgt der nächste Ausbau eines Campers, welcher anschliessend ebenso zur Vermietung zur Verfügung stehen soll. Weitere Projekte wären eine eigene Kleiderkollektion (aus fair und nachhaltig produzierten Materialien), sowie diverse selbsthergestellte Einrichtungsgegenstände.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Preise verstehen sich exklusive Verpackungs- und Versandkosten.
5.1. Miete Camper
Zusätzlich wird eine Kaution von CHF 1’000.00 zum Mietpreis bei Mietantritt auf der Kreditkarte (Mastercard, Visa) blockiert. Die Kaution wird nach erfolgter, anstandsloser Fahrzeugrückgabe sofort wieder freigegeben.
Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank (Diesel) übergeben und ist vollgetankt zu retournieren. Ist dies nicht der Fall, verrechnen wir neben den Treibstoffkosten eine Administrationsgebühr.
Strassen- und Autobahngebühren, sowie Kosten für Tunnel, Brücken, Autozüge und Fähren sind Sache der Kunden. Die Schweizer Autobahnvignette ist im Mietpreis enthalten.
5.2. Miete Werkstatt
Zusätzlich wird eine Kaution von CHF 500.00 zum Mietpreis bei Mietantritt auf der Kreditkarte (Mastercard, Visa) blockiert. Die Kaution wird nach erfolgter, anstandsloser Werkstattrückgabe sofort wieder freigegeben.
Führt der Kunde eigenständig Arbeiten, in der Werkstatt, an seinem Fahrzeug durch, so wird mindestens eine Tagespauschale für die Miete der Werkstatt fällig.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Vorauskasse, Twint, Kartenzahlung. 2
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5. Pflichten der Firma
5.1. Lieferung / Liefertermine
Die Lieferung erfolgt binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.
5.2. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
5.3. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Allgemeines
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
6.2. Voraussetzungen
Der Kunde muss bei Mietantritt mindestens 21 Jahre alt und im Besitz eines seit mindestens zwei Jahren gültigen Führerausweises für Personenwagen sein. Gemäss schweizerischem Führerausweis entspricht dies der Kategorie B (bis 3.5 Tonnen).
Zusatzfahrer können gegen Gebühr unter gleichen Voraussetzungen registriert werden.
6.3. Sorgfaltspflicht 3
Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Fahrzeug sorgfältig umzugehen. Dazu wird während der Mietdauer auf das reibungslose Funktionieren des Fahrzeugs geachtet. Namentlich wird regelmässig – im Minimum alle 1’000 Kilometer – den Öl- und Kühlwasserstand, sowie den Reifendruck kontrolliert.
Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten.
Das Mitführen von Hunden ist mit dem Zusatzwahl der Hundereinigungspauschale erlaubt.
Das Verwenden des Fahrzeugs für Weitervermietungen, für den Transport von Waren oder für die Durchführung von Umzügen ist untersagt.
Das Fahrzeug darf unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, nicht gelenkt werden.
Bei einem Defekt ist der Kunde verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten.
Fällt das Fahrzeug aufgrund unsachgemässen Umgangs während der Mietdauer wegen Defekt oder Unfall aus, lehnt Budfellas, Inhaber, Marcus Filber jegliche Haftung für die Ausfalltage und die Reparatur ab.
7. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
8. Abnahme
Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich, erfolgt dies gemäss dem separaten Abnahme Dokument der Firma diesen AGB beiliegend.
9. Terminannullation
Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig: Bis |
20 (zwanzig) Arbeitstage |
vor Termin |
10% (zehn Prozent) |
des vereinbarten Preises |
Bis |
10 (zehn) Arbeitstage |
vor Termin |
50% (fünfzig Prozent) |
des vereinbarten Preises |